Durch das Ausfüllen des DA-1-Formulars wird eine Doppelbesteuerung vermieden, darum wird es oft empfohlen.
Die Dividendenausschüttung einiger Aktien kann doppelt besteuert werden: sowohl in dem Land, in dem das Unternehmen tätig ist, als auch in der Schweiz. Das ist zum Beispiel bei amerikanischen Aktien der Fall. Deren Dividendenausschüttungen wurden bereits in den USA besteuert. Um zu vermeiden, dass sie auch in der Schweiz besteuert werden, kannst Du das DA-1 Formular ausfüllen. Auf diese Weise werden die Schweizer Steuerbehörden die Steuern abziehen, die Du sonst zahlen müsstest.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Schweizer Steuerbehörden einen DA-1-Antrag nur in Betracht ziehen, wenn der Betrag höher als CHF 100 ist. Wir empfehlen Dir jedoch, die Dividenen in jedem Fall zu deklarieren. Wenn Du andere Aktienportfolios hast, kann Dich der summierte Betragüber den Mindestbetrag von CHF 100 bringen.
Du findest die DA1 Werte in Deinem Yova-Steuerbericht auf der zweiten Seite in der zweiten Zeile. Um das DA-1 Formular auszufüllen, kannst Du die folgenden Werte in das "DA-1 Wertschriftenverzeichnis" unter der Rubrik "Depot/Steuerverzeichnis" eintragen.
- Steuerwert der DA-1 und USA-Werte am 31.12.2020
- Bruttoertrag 2020 DA-1 und USA-Werte
- Ausländische Quellensteuer
- Steuerrückbehalt USA
Hier findest Du die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Dein Yova-Depot zu deklarieren.